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Am Ende des Jahres 1900 wurde in Trimbach die bisherige Einheitsgemeinde aufgeteilt in die Einwohner- und in die Bürgergemeinde. Dazu entstanden noch die drei Kirchgemeinden. Die heutigen Aufgaben der Bürgergemeinde gemäss Kantonsverfassung sind:

  • Die Verleihung oder Zusicherung des Gemeindebürgerrechts
  • Die zwecksmässige Verwaltung und Verwendung der Allmenden, Liegenschaften, Fonds und Stiftungen im Interesse und zum Nutzen der gesamten Bevölkerung.
  • Die Unterstützung von gemeinnützigen, sozialen und kulturellen Bestrebungen, Einrichtungen und Institutionen
  • Die naturnahe Nutzung und Pflege des Waldes zum Wohle der Öffentlichkeit.

 
Insgesamt gibt es ca. 3900 Trimbacher Bürgerinnen und Bürger. Davon sind ca. 470 ortsansässig. Bereits im Jahre 1927 wurde der Bürgernutzen (Gabenholz) abgeschafft. Die Haupteinnahmequellen der Bürgergemeinde sind die Baurechtszinsen. Seit dem Jahre 1962 wurde das Bauland in den ehemaligen Allmenden nicht verkauft, sondern nur im Baurecht abgegeben. Eine erwähnenswerte Leistung der Bürgergemeinde ist auch die Erhaltung des Bauernhofes "Kaltenbrunnenhof".

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