Einbürgerung

Die Bürgergemeinde ist gemäss Kantonsverfassung zuständig für die Verleihung oder Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes. Schriftliche Anfragen sind bitte an die

Bürgergemeinde Trimbach
Baslerstrasse 118
4632 Trimbach

zu richten. Die Gesuchsunterlagen werden anschliessend zugestellt.